Beitragsordnung des TV Sutthausen
- Der Jahresbeitrag ist jährlich im voraus bis spätestens zum 31. März fällig.
- Alle Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre oder älter werden, müssen 4 Stunden pro Jahr für den Tennisverein kostenlos auf der Anlage arbeiten. Pro nicht geleisteter Stunde wird ein Arbeitsgeld von 10 Euro zusätzlich zum Beitrag erhoben. Erwachsene haben mit dem Jahresbeitrag eine Vorauszahlung auf das laufende Jahr von 40 Euro zu zahlen, die im Folgejahr abgerechnet wird. Das nicht abgearbeitete Arbeitsgeld von Jugendlichen wird nachträglich erhoben.
- Die Höhe des Jahresbeitrages wird dem Antragsteller/der Antragstellerin nach Eingang der Beitrittserklärung durch die Geschäftsstelle mitgeteilt.
- Der freiwillige Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich bis zum 30.September eines Jahres mit Wirkung zum Jahresende erklärt werden.
Beitragsstaffelung Jahresbeitrag
| Erwachsene | 140€ |
| Ehepaare | 230€ |
| Familien1 | 260€ |
| Kinder2 | 60€ |
| Jugendliche3 | 70€ |
| passice Mitglieder | 20€ |
1 einschl. Kindern bis 18 Jahre
2 bis 14 Jahre
3 bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienst