Beitragsordnung des TV Sutthausen

  1. Der Jahresbeitrag ist jährlich im voraus bis spätestens zum 31. März fällig.
  2. Alle Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr 16 Jahre oder älter werden, müssen 4 Stunden pro Jahr für den Tennisverein kostenlos auf der Anlage arbeiten. Pro nicht geleisteter Stunde wird ein Arbeitsgeld von 10 Euro zusätzlich zum Beitrag erhoben. Erwachsene haben mit dem Jahresbeitrag eine Vorauszahlung auf das laufende Jahr von 40 Euro zu zahlen, die im Folgejahr abgerechnet wird. Das nicht abgearbeitete Arbeitsgeld von Jugendlichen wird nachträglich erhoben.
  3. Die Höhe des Jahresbeitrages wird dem Antragsteller/der Antragstellerin  nach Eingang der Beitrittserklärung durch die Geschäftsstelle mitgeteilt.
  4. Der freiwillige  Austritt aus dem Verein kann nur schriftlich bis zum 30.September eines Jahres mit Wirkung zum Jahresende erklärt werden.

Beitragsstaffelung Jahresbeitrag

 

Erwachsene 140€
Ehepaare 230€
Familien1 260€
Kinder2 60€
Jugendliche3 70€
passice Mitglieder 20€

 

 

 

 

 

 


1 einschl. Kindern bis 18 Jahre

2 bis 14 Jahre

3 bis 18 Jahre, Schüler, Studenten, Wehrpflichtige, Ersatzdienst